Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.07.2004 - 9 LA 161/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14906
OVG Niedersachsen, 20.07.2004 - 9 LA 161/04 (https://dejure.org/2004,14906)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2004 - 9 LA 161/04 (https://dejure.org/2004,14906)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 9 LA 161/04 (https://dejure.org/2004,14906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenreinigungsgebühr innerhalb einer Streusiedlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 S. 2 NStrG; § 52 Abs. 1 NStrG; § 5 Abs. 4 S. 2 FStrG; § 5 Abs. 4 S. 3 FStrG
    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Begriff der geschlossenen Ortslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Begriff der geschlossenen Ortslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 61
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2004 - 9 LA 161/04
    Ein extremer Ausnahmefall (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.5.1974 - VII C 46.72 - KStZ 1974, 216 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 23 = NJW 1974, 1913) liegt nicht vor.
  • OLG Hamm, 16.05.1974 - 4 Ss OWi 199/74
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2004 - 9 LA 161/04
    Ein extremer Ausnahmefall (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.5.1974 - VII C 46.72 - KStZ 1974, 216 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 23 = NJW 1974, 1913) liegt nicht vor.
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2017 - 9 LB 194/16

    Anliegergrundstück; zusammenhängende Bebauung; Bebauungszusammenhang;

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt, wo er sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (Senatsbeschlüsse vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 - Rn. 7 in juris, vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - Rn. 9 in juris, vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris und vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Rn. 3 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2017 - 9 LB 193/16

    Festsetzung von Gebühren für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt, wo er sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (Senatsbeschlüsse vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 - Rn. 7 in juris, vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - Rn. 9 in juris, vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris und vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Rn. 3 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 9 LA 373/05

    Bestehen einer Straßenreinigungsgebührenpflicht wegen Lage des Grundstücks an

    Vielmehr ist auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, die sich nur nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereiches gegenüber dem freien Gelände absetzen muss (Beschluss des Senats vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - NVwZ-RR 2005, 61 = NdsRpfl 2004, 304 = NdsVBl 2005, 77 = NordÖR 2004, 411).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    In solchen Fällen seien die Grenzen der Ortsdurchfahrt regelmäßig nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs zu bestimmen, wo er sich gegenüber dem "freien Gelände" absetzt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 03.04.1981, 4 C 41.77, BVerwGE 62, 143 [144-147]; BVerwG, Urteil vom 18.03.1983, 4 C 10/80, BVerwGE 67, 79 [80 ff.]; OVG Nieders., Beschluss vom 20.07.2004, 9 LA 161/04, NVwZ-RR 2005, S. 61; Schlosser in: Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl. 1998, § 5 Rdnr. 25; im beitragsrechtlichen Zusammenhang: VG Augsburg, Urteil vom 21.09.2006, Au 2 K 04.1658, zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 9 LA 95/15

    Äquivalenzprinzip; Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Eis; Graben;

    In solchen Fällen sind die Grenzen der Ortsdurchfahrt regelmäßig nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs zu bestimmen, wo er sich gegenüber dem "freien" Gelände absetzt (Senatsbeschlüsse vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Nds.VBl. 2005, 77 = NVwZ-RR 2005, 61; vom 29.10.2007, a.a.O.; vom 5.1.2009, a.a.O.; vom 5.5.2009, a.a.O.; ebenso Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: Dez. 2014, § 5 Rn. 367).
  • OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 45/05

    geschlossene Ortslage, Erschließung, Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung

    Herrscht am fraglichen Standort der Eindruck vor, sich im freien Gelände zu befinden, ist keine geschlossene Ortslage anzunehmen (BVerwG, Urt. v. 18.3.1983, BVerwGE 67, 79; NdsOVG, Beschl. v. 20.7.2004, NVwZ-RR 2005, 61; Stemshorn in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 RdNr. 409; s.a. Sieder/Zeitler/Kreuzer/Zech, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, RdNr. 92 zu Art. 51 BayStrWG, der ebenfalls eine gemeindliche Reinigungspflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage normiert).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2009 - 9 LA 212/06

    Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Gebührenpflicht; Ortslage,

    Die örtliche Bebauung muss sich nur nach den gröberen Umrissen des Bebauungsbereichs gegenüber dem freien Gelände absetzen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Nds.VBl. 2005, 77 = NVwZ-RR 2005, 61 = NSt-N 2004, 228 = ZKF 2004, 307; ebenso z. B. Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2007, § 5 Rn. 367).
  • VG Leipzig, 04.04.2008 - 1 K 1315/05
    Herrscht am fraglichen Standort der Eindruck vor, sich im freien Gelände zu befinden, ist keine geschlossene Ortslage anzunehmen (BVerwG, Urt.v. 18.3.1983, BVerwGE 67, 79; NdsOVG, Beschl.v. 20.7.2004, NVwZ-RR 2005, 61; Stemshorn in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 RdNr. 409; [...]).".
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 A 11902/03.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14054
OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 A 11902/03.OVG (https://dejure.org/2004,14054)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03.OVG (https://dejure.org/2004,14054)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. April 2004 - 12 A 11902/03.OVG (https://dejure.org/2004,14054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Straßenreinigungsgebührenbescheiden; Zulässigkeit eines Gebührenmaßstabs im Straßenreinigungsgebührenrecht; Kombination aus Frontmeterlängenmaßstab und Grundstücksflächenmaßstab für Abrechnungsgebiete mit Hinterliegergrundstücken; Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    LStrG § 17; ; LStrG § 17 Abs. 3; ; LStrG § 17 Abs. 3 S. 1; ; LStrG § 17 Abs. 3 S. 2; ; LStrG § 17 Abs. 3 S. 3; ; KAG § 7 F:1996; ; KAG § 7 Abs. 1 F:1996; ; KAG § 10 F:1996; ; KAG §... 10 Abs. 2 F:1996; ; KAG § 10 Abs. 2 S. 2 F:1996; ; BauGB § 130; ; BauGB § 130 Abs. 2; ; BauGB § 130 Abs. 2 S. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechnungsmaßstab für Straßenreinigungsgebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11167/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen der Heranziehung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 A 11902/03
    Dabei fingiert § 17 Abs. 3 Satz 3 LStrG eine Inanspruchnahme der Straßenreinigung durch die in Satz 2 genannten Personen, denn grundsätzlich wird die Straßenreinigung gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG durch die Gemeinde als ihr obliegende eigene Pflicht durchgeführt (vgl. zum Ganzen OVG Rh-Pf, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11167/01.OVG -, AS 29, 245, 246 f.).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, bedurfte es weder der Anknüpfung an das Maß der baulichen Nutzung anliegender oder erschlossener Grundstücke (vgl. dazu OVG Rh-Pf, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O., 249), noch des Ausschlusses unbebauter Grundstücke von der sachlichen Gebührenpflicht.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es grundsätzlich mit dem Gleichheitssatz vereinbar, anliegende Grundstücke und erschlossene Hinterliegergrundstücke nach Maßgabe des jeweiligen Gebührenmaßstabs auch hinsichtlich der Gebührenhöhe gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1986, NVwZ 1987 S. 503; OVG Rh-Pf, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O., 248).

    Neben der Berücksichtigung fiktiver Frontlängen unter Anwendung des so genannten Projektionsverfahrens (vgl. dazu OVG Rh-Pf, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O., 248 f.) werden auch andere Maßstäbe für zulässig erachtet, sofern sie grundstücksbezogen sind und sich z.B. an der Grundstücksfläche orientieren (vgl. Driehaus, a.a.O., Rn. 486, m.w.N.).

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 55.82

    Berücksichtigung des Allgemeininteresses bei Bemessung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 A 11902/03
    Wird danach durch die städtische Straßenreinigung gerade den Anliegern ein (besonderer) Vorteil verschafft, der deren näher bezeichnetem besonderem Interesse entspricht, so begründet dies die sachliche Rechtfertigung sowohl für die Erhebung einer Vorzugslast als auch für die Erhebung dieser Vorzugslast allein von den Anliegern: Die Heranziehung allein der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wird durch die objektive Beziehung des Grundstücks zur Straße sachlich gerechtfertigt, weil die Möglichkeit der wirtschaftlichen oder verkehrlichen Nutzung des Grundstücks in Bezug auf die Straßenreinigung sich für den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks in aller Regel vorteilhaft auswirkt und demgemäß ein objektives Interesse des Angrenzers an der Reinhaltung der Straße begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984, BVerwGE 69, 242, 244, m.w.N.).

    Auch wenn der gebührenrechtliche Leistungsbegriff bei der Straßenreinigung dem erschließungsbeitragsrechtlichen Vorteilsbegriff angenähert ist (vgl. dazu BVerwGE 69, 242, 246 und OVG Saarl., Urteil vom 30. April 1987, AS 21, 184, 188), bestehen Bedenken, ob allein das Bestehen eines funktionalen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen zwei Straßen es rechtfertigen kann, ein besonderes Interesse der Anlieger der einen Straße an der Reinigung auch der anderen Straße zu begründen.

  • VGH Hessen, 03.07.1996 - 5 UE 4078/95

    Bemessung der Straßenreinigungsgebühr - Quadratwurzelmaßstab;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 A 11902/03
    Sie vermeidet es darüber hinaus, dass sich aus der Lage des Grundstücks zur Straße hin oder aus seinem Zuschnitt ergebende Zufälligkeiten auf die Höhe der Gebühr auswirken (zur Vorzugswürdigkeit eines flächenbezogenen Maßstabs gegenüber dem Frontmetermaßstab bei Hinterliegergrundstücken vgl. auch HessVGH, Urteil vom 3. Juli 1996, NVwZ-RR 1998, 133).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1981 - 6 A 44/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 A 11902/03
    Unter Berücksichtigung dieses Anknüpfungspunktes ist die Fiktion des § 17 Abs. 3 Satz 3 LStrG verfassungsgemäß, und zwar mit dem Inhalt, dass die in Satz 2 bezeichneten Grundstückseigentümer als Benutzer einer öffentlichen Einrichtung gelten, soweit durch die Straßenreinigung das besondere Interesse an der Reinigung der ihr Grundstück erschließenden Straße befriedigt wird (vgl. zum Ganzen: OVG Rh-Pf, Urteil vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 -, AS 18, 359, 361 ff., m.w.N.).
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Es fehlt insbesondere an einer Ermächtigungsgrundlage für die Zusammenfassung mehrerer Straßen zu einer Abrechnungseinheit (so ausdrücklich OVG RP, Urteil vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03.OVG -, AS 31, 271).
  • VG Trier, 26.03.2020 - 10 K 4644/19

    Straßenreinigungsgebühren Jenny-Marx-Straße rechtmäßig

    Jedenfalls ist der Gebührenmaßstab der Frontmeterlänge in Verbindung mit der Reinigungsklasse der Straße für Abrechnungsgebiete ohne Hinterliegergrundstücke nicht zu beanstanden (OVG RP, Urteil vom 22. April 2004 - 12 A 11902/03.OVG -, NVwZ-RR 2005, 61).

    Denn die wirtschaftliche und verkehrsmäßige Nutzung eines Grundstücks hängt auch vom Zustand der Straße ab, durch die es erschlossen ist (OVG RP, Urteil vom 22. April 2004 - 12 A 11902/03, NVwZ-RR 2005, 61).

  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 6 K 758/12

    Straßenreinigungsgebühren

    Vielmehr genügt jede irgendwie geartete Zugangsmöglichkeit, beispielsweise, wenn das Grundstück nur fußläufig erreichbar ist bzw. die Möglichkeit, das Grundstück zu betreten (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 6. April 2001 - 1 L 11/01 - LKV 2002, 98; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 16. Januar 1992 - 1 A 12073/90 - zitiert nach juris; Urteil vom 22. April 2004 - 12 A 11902/03 -, NVwZ-RR 2005, 61, 62; Urteil vom 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722; OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - NVwZ-RR 2004, 139; VG Dessau, Urteil vom 21. Januar 2005 - 1 A 2242/03 - zitiert nach juris; VG Köln, Urteil vom 21. November 2003 - 27 K 6971/01 -, BeckRS 2007 Nr. 27427; Urteil vom 9. Januar 2009 - 27 K 3406/07 -, BeckRS 2009 Nr. 32832; ferner Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 6 Rn. 439; Wichmann, a.a.O., Rn. 331, 166).

    Es wird hierfür aber - wie dargelegt - gerade keine bauliche oder gewerbliche Nutzung verlangt (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 22. April 2004 - 12 A 11902/03 -, KStZ 2004, 155; Urteil vom 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722; VG Koblenz, Urteil vom 27. Juni 2005 - 8 K 2493/04 -, zit. nach juris, Rn. 56; VG Köln, Urteil vom 21. November 2003 - 27 K 6917/01 -, BeckRS 2007 Nr. 27427; Urteil vom 9. Januar 2009 - 27 K 3406/07 -, BeckRS 2009 Nr. 32832).

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2545/04

    Streit um die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren und zu Vorausleistungen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist der hier vorgesehene Gebührenmaßstab der Frontmeterlänge in Verbindung mit der Reinigungsklasse der Straße, aus der sich zugleich die Reinigungshäufigkeit der Straße ergibt, vorteilsgerecht; es bedurfte weder der Anknüpfung an das Maß der baulichen Nutzung anliegender oder erschlossener Grundstücke, noch des Ausschlusses unbebauter Grundstücke von der sachlichen Gebührenpflicht (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03 .OVG -, m.w.N.).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04

    Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist der hier vorgesehene Gebührenmaßstab der Frontmeterlänge in Verbindung mit der Reinigungsklasse der Straße, aus der sich zugleich die Reinigungshäufigkeit der Straße ergibt, vorteilsgerecht; es bedurfte weder der Anknüpfung an das Maß der baulichen Nutzung anliegender oder erschlossener Grundstücke, noch des Ausschlusses unbebauter Grundstücke von der sachlichen Gebührenpflicht (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03.OVG -, m.w.N.).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2555/04

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren auf Grund gemeindlicher Satzung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist der hier vorgesehene Gebührenmaßstab der Frontmeterlänge in Verbindung mit der Reinigungsklasse der Straße, aus der sich zugleich die Reinigungshäufigkeit der Straße ergibt, vorteilsgerecht; es bedurfte weder der Anknüpfung an das Maß der baulichen Nutzung anliegender oder erschlossener Grundstücke, noch des Ausschlusses unbebauter Grundstücke von der sachlichen Gebührenpflicht (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03 .OVG -, m.w.N.).
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